
Bicycle Lighting Equipment
Bicycle lighting equipment umfasst Beleuchtungen, die an Fahrrädern angebracht sind, um deren Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen zu verbessern. In Deutschland dürfen diese gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nur vertrieben werden, wenn eine Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt vorliegt. Diese Genehmigung wird durch ein Prüfzeichen und eine Nummer dokumentiert, die auf der Leuchte angebracht sein müssen. Blinkmodi sind generell nicht zugelassen. Produkte, die an Fahrräder angebracht werden können, fallen ebenfalls unter diese Regelung, selbst wenn sie für andere Fahrzeuge oder im Gelände beworben werden. Hersteller müssen das Prüfzeichen und die Nummer deutlich auf den Produkten anbringen, um die Konformität sicherzustellen.