
Boxing Non-Compliance
Boxing Non-Compliance tritt auf, wenn die Originalverpackung eines Produkts nicht ausreicht, um es während des Transports vor Schäden zu schützen. In solchen Fällen ist eine Neuverpackung erforderlich, damit:
- Produktteile zusammengehalten werden.
- Eine beschädigte Box ersetzt wird.
- Das Produkt ausreichend geschützt wird.
Ein Chargeback von 0,77 EUR pro Einheit wird erhoben, wenn Nachverpackung notwendig ist. Hinweis: Die Rücksendung in die Originalverpackung zählt nicht als Chargeback.
Vermeidung: Durch richtige Verpackung und Etikettierung kann dieses Chargeback vermieden werden. Schulungsvideos zu Verpackungsrichtlinien stehen zur Verfügung.
Operative Auswirkungen: Fehlerhafte Verpackung kann zu Zeitverlust und Produktverlust führen sowie die Kundenerfahrung beeinträchtigen.
Anfechtung eines Chargebacks: Bei Fehlberechnung kann ein Widerspruch mit Bildnachweisen (PO, Versandetikett, korrekt verpacktes Produkt) eingeleitet werden.