
EU Batteries Regulation
Die EU Batteries Regulation aktualisiert die frühere EU-Batterierichtlinie und setzt Anforderungen für Batterien und Altbatterien, die in der EU verkauft werden.
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Konformitätsbewertung: Batterien müssen eine Konformitätsbewertung bestehen, um den CE-Kennzeichnungsanforderungen gerecht zu werden.
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Verantwortliche Person: Muss in der EU ansässig sein und als Ansprechpartner für die Produktkonformität fungieren. Diese Information muss auf Batterie und Verpackung in einer offiziellen EU-Sprache beschrieben werden.
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Getrenntsammlungssymbol: Alle Batterien müssen mit einem Symbol gekennzeichnet werden, das die separate Entsorgung anzeigt.
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Einschränkungen: Verbot von Batterien mit mehr als 0,0005 % Quecksilber oder 0,002 % Cadmium, außer für bestimmte medizinische oder alarmtechnische Anwendungen.
Diese Regulation fördert Sicherheit und Nachhaltigkeit in der EU-Batterieindustrie.