Amazon EU-Textilkennzeichnungsverordnung | Einfach erklärt

EU-Textilkennzeichnungsverordnung

Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU-Verordnung 1007/2011) regelt die Kennzeichnung von Textilprodukten innerhalb der EU. Sie legt Anforderungen an die Benennung von Textilfasern, die Produktkennzeichnung und Analyseverfahren fest, um die Korrektheit der Angaben zu gewährleisten. Als Hersteller gelten jene, die Produkte selbst herstellen, entwerfen lassen oder unter ihrem Namen verkaufen. Bei importierten Produkten liegt die Verantwortung bei den Importeuren. Alle Produkte müssen korrekt ausgezeichnet sein und es gibt spezifische Ausnahmen und Regelungen in Anhang IV, V und VI der Verordnung. Die Kennzeichnung muss in der Verkaufssprache erfolgen und darf nicht irreführend sein. Ähnliche Regelungen gelten im Vereinigten Königreich, jedoch in Anpassung an die Brexit-Situation.