
EU-Verordnung 1223/2009
Die EU-Verordnung 1223/2009 für kosmetische Produkte legt wichtige Vorschriften fest, die für die Lieferung und den Verkauf kosmetischer Produkte in der EU gelten. Zu den Anforderungen gehören:
- Produktbenachrichtigung: Alle Produkte müssen vor dem Inverkehrbringen den Behörden gemeldet werden.
- Sicherheitsgewährleistung: Produkte müssen sicher sein und bestimmte Substanzen sind verboten oder eingeschränkt.
- Verantwortliche Person: Ein in der EU ansässiger Verantwortlicher muss benannt werden.
- Kennzeichnungspflichten: Notwendige Informationen müssen auf der Verpackung klar erkennbar sein.
Diese Vorschriften dienen der Regulierung und Überwachung von kosmetischen Produkten auf dem EU-Markt, um die Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten.