
EU-Verordnung über kosmetische Produkte
Die EU-Verordnung über kosmetische Produkte regelt den Vertrieb und Verkauf kosmetischer Produkte in der EU. Zu den Hauptanforderungen gehören:
- Inhaltsstoffbeschränkungen: Bestimmte Stoffe sind verboten oder dürfen nur unter strengen Auflagen verwendet werden.
- Verantwortliche Person: Jede kosmetische Marke muss eine verantwortliche Person in der EU benennen, die für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.
- Kennzeichnungspflichten: Kosmetikprodukte müssen klar und lesbar mit Angaben zur verantwortlichen Person, dem Herkunftsland und anderen wichtigen Informationen versehen sein.
- Produktinformationsdatei: Eine detaillierte Dokumentation, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden muss und Nachweise zur Produktsicherheit enthält.
- Benachrichtigungspflichten: Vor dem Verkauf muss das Produkt bei der Europäischen Kommission angemeldet werden.
Diese Anforderungen gewährleisten, dass sämtliche kosmetischen Produkte, die in der EU verkauft werden, sicher und regelkonform sind.