
European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Diese Verordnung harmonisiert die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen am wichtigsten sind und unterschiedlichste Anforderungen in der EU haben könnten. Unter dem EAA müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen so gestaltet und produziert werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen optimal genutzt werden können.
Zu den betroffenen Produkten gehören unter anderem:
- Computer und Betriebssysteme
- Smartphones und andere Kommunikationsgeräte
- TV-Geräte für digitale Fernsehdienste
- E-Reader
Für die Einhaltung der EAA-Vorgaben müssen die Produkte zudem den CE-Kennzeichnungsanforderungen entsprechen und eine Konformitätserklärung besitzen. Zusätzlich ist es notwendig, Informationen über die Barrierefreiheitseigenschaften in der Produktbeschreibung bereitzustellen.