
Italienische Verpackungskennzeichnung
Das Italienische Verpackungsgesetz verlangt ab dem 1. Januar 2023 die Kennzeichnung aller in Italien verkauften Verpackungen mit:
- Materialkennung: Einem alphanumerischen Code entsprechend der Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission (z.B. „PAP“ für Papier).
- Entsorgungshinweise: Informationen zur Sammlung, Wiederverwendung und Recycling der Materialien.
Die Anforderungen gelten auch für digitale Kanäle. Reseller und Importeure müssen die Compliance für alle Verpackungen sicherstellen. Nicht konforme Produkte können von Amazon gesperrt werden.