
Plant Protection Products (PPP)
Plant Protection Products (PPP), häufig auch als ‘Pestizide’ bezeichnet, schützen Pflanzen vor schädlichen Organismen. Ein gängiges Beispiel ist ein Unkrautvernichter.
PPP müssen mindestens einen aktiven Stoff, Safener oder Synergisten enthalten und eine der folgenden Funktionen erfüllen:
- Schutz von Pflanzen vor schädlichen Organismen
- Beeinflussung der Lebensprozesse von Pflanzen (außer Nährstoffe)
- Erhaltung von Pflanzen
- Zerstörung oder Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwachstum
In der EU müssen PPP vor dem Verkauf im entsprechenden Mitgliedstaat registriert werden und dürfen keine unerlaubten aktiven Stoffe enthalten. Die Verpackung muss Verwechslungen mit Lebensmitteln verhindern, und die Kennzeichnung muss Vorschriften wie der EU CLP-Verordnung entsprechen.
In Großbritannien müssen PPP durch das UK’s Health and Safety Executive zugelassen sein, und unterschiedliche Regelungen gelten für GB und NI aufgrund des Brexit. PPP-Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
PPP sind hauptsächlich im Agrarsektor, aber auch in der Forstwirtschaft, im Gartenbau, in Erholungsgebieten und Hausgärten im Einsatz.