Die Spielzeugsicherheitsrichtlinie (EU-Richtlinie 2009/48/EG) legt Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Warnungsanforderungen für den Vertrieb von Spielzeugen in der EU fest. Betroffene sind Hersteller, autorisierte Vertreter, Importeure und Händler. Spielzeuge, die für Kinder unter 14 Jahren konzipiert wurden, müssen Sicherheitsprüfungen und Konformitätsbewertungen unterzogen werden. Diese können entweder durch Eigenprüfung nach harmonisierten Standards oder durch Drittprüfung erfolgen. Spielzeuge müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, gekennzeichnet sein und begleitende Anleitungen in der Landessprache enthalten. Produkte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen angepasst oder vom Markt genommen werden.

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