
Waste Batteries and Accumulators Directive
Die Waste Batteries and Accumulators Directive (Richtlinie 2006/66/EG) regelt den Verkauf von Batterien in der EU und enthält Vorschriften zur Sammlung, Behandlung, Wiederverwertung und Entsorgung von Altbatterien.
- Verbot gefährlicher Substanzen: Verkauf von Batterien mit über 0,0005 % Quecksilber oder 0,002 % Cadmium ist untersagt.
- Kennzeichnungspflicht: Batterien müssen mit einem durchgestrichenen Mülleimersymbol gekennzeichnet sein.
- Registrierung: Hersteller müssen bei den nationalen Behörden registriert sein.
- Sammlungspflichten: Hersteller müssen die Kosten für Sammlung, Behandlung und Recycling tragen.
- Informationen bereitstellen: Produkte müssen Anleitungen zum sicheren Entfernen der Batterien enthalten.