Hatten Sie auch schon einmal Ärger mit Plagiaten? Nachgebaute Produkte sind für Verbraucher ein Ärgernis und für Händler eine Katastrophe, denn Händler haften für Ihre verkaufte Ware. Auch auf Amazon oder Beschaffungsplattformen wie Alibaba.com kursieren jede Menge billiger Fälschungen. Es ist daher unerlässlich, dass Sie sich als Händler absichern. Dafür ist zuerst einmal ein gewisses Grundverständnis für Marken, Designs und Patente nötig. Schon damit lässt sich das Risiko für Abmahnungen bezüglich gewerblicher Schutzrechte langfristig minimieren.
Zudem können Sie sich mit Hilfe von Schutzrechten ein Alleinstellungsmerkmal auf Amazon erarbeiten und sich auf diese Weise langfristig für den Wettbewerb rüsten. Im folgenden Beitrag möchten wir etwas näher auf das komplizierte Thema "gewerbliche Schutzrechte" eingehen. Bitte fassen Sie die Ausführungen als unverbindliche Tipps und nicht als Rechtsberatung auf. Konsultieren Sie im Zweifelsfall und bei spezifischen Fragen immer einen Fachanwalt für Patentrecht.
Marken, Designs und Patente
Beginnen wir an dieser Stelle mit Frage: Was sind eigentlich Marken, Designs und Patente und wie sieht es damit in der Praxis aus? Marken kennen wir alle. Sie begegnen uns fortlaufend im täglichen Leben. Symbolhaft und oft als beliebtes Motiv für eine Marke verwendet: der Mercedes Stern als Bildmarke. Marken dienen dazu, ganz konkrete Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu schützen und diese von anderen ähnlichen Marken abzugrenzen. So steht zum Beispiel Apple für Computer oder Mercedes für Kraftfahrzeuge. Es lassen sich, neben Waren und Dienstleistungen, aber auch andere Zeichen wie Formen, Farben, Klänge oder Melodien mit Marken schützen.
Dargestellt werden Marken entweder als Bildmarke, als Wort oder als Kombination von Wort und Bild. Wortmarken haben gegenüber Bildmarken oder Wort/Bildmarken den entscheidenden Vorteil, dass das Wort als solches geschützt ist. Das bedeutet, dass es egal ist, wie das Wort grafisch dargestellt oder eingebunden wird. Hier können Sie also gegen Wettbewerber einfacher vorgehen, wenn diese das Wort in abgeänderter grafischer Darstellung benutzen. Ein weiterer Vorteil: Sie müssen keine neue Marke anmelden wie das bei einer Bild oder Wort/Bildmarke der Falle wäre, wenn diese einmal optisch verändert wird.
Nizzaklassen
Waren und Dienstleistungen sind in 45 sogenannte "Nizzaklassen" eingeteilt. Der Begriff beruht auf einem Treffen der Vertreter der wichtigsten Industrieländer vor einigen Jahrzehnten in Nizza. Bei diesem Treffen einigte man sich auf die Klassifikation und brachte Ordnung in das Chaos der Waren- und Dienstleistungen. So gibt es Klassen für Musikinstrumente (15) oder Restaurants (43), wobei es auch Überlagerungen gibt. So sind in der Klasse 9 neben Computern und Software auch Sonnenbrillen, Feuerlöscher oder Mikroskope zu finden. Es ist also unschwer zu erkennen, dass es gar nicht so einfach ist mit den ganzen Marken und Schutzrechten.
Markenanmeldung
Wenn Sie eine Marke anmelden wollen, so prüfen Sie zuerst beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ob es diese Marke bereits gibt. Sie können dafür auch bequem kostenfreie Suchmaschinen wie z.B. TMview nutzen. TMview lässt unscharfe Suchen zu, ist auf Deutsch verfügbar und verbindet mehrere Markenämter. Prüfen Sie Ihre anzumeldende Marke in jedem Fall auf Verwechslungsgefahr. Prüfen Sie zudem, ob Ihnen ein deutschlandweiter Schutz genügt oder ob der Markenschutz auch im Ausland greifen soll. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Patentrecht.
Abgrenzung Marken und Designs
Die Abgrenzung zwischen Marken und Designs liegt darin, dass ein Designschutz eher abstrakt ist. Ein Design ist unabhängig von Waren oder Dienstleistungen geschützt. Ein Schutz ist für alle möglichen Designs möglich. Dazu gehören zwei- oder dreidimensionale Kreationen, aber auch Kleidung, Möbel, Autos, Maschinen oder andere technische Geräte. Im Unterschied zu Marken ist bei Designs die "Neuheit" erforderlich. Dies ist allerdings recht dehnbar, denn bei Eintragung wird das Design nicht auf Neuheit geprüft.
Zusätzlich sollte das zu schützende Design, neben der Neuheit, auch eine "Eigenart" aufweisen, also etwas, was das Design unverwechselbar macht. Prüfen Sie, soweit möglich, ebenfalls, ob es ähnliche oder identische Designs bereits gibt. Auch bei allen Fragen zum Designschutz gilt: Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt. Wussten Sie übrigens, dass Sie mit nur einer einzigen Anmeldung bis zu 100 unterschiedliche Designs schützen lassen können und dass die Anmeldegebühren wesentlich geringer sind als bei der Anmeldung einer Marke? Die Laufzeit eingetragener Designs beträgt in den meisten Ländern 25 Jahre.
Besonderheit: Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Gut zu wissen: Ein automatischer 3-jähriger Designschutz entsteht innerhalb der EU automatisch für 3 Jahre, wenn Sie ein neues Design auf einer Messe oder in einem Shop einer breiteren Öffentlichkeit präsentieren.
Patente
Patente stellen eine Besonderheit dar, denn mit einer Patentanmeldung werden technische Erfindungen geschützt. Ideelle Erfindungen und Kreationen sind durch das Urheberrecht geschützt. Inhaber von Patenten sichern sich das Recht, der alleinigen Nutzung ihrer Erfindung. Patente stellen die aufwendigsten Schutzrechte dar, da sie sehr komplex sind. Bei der Vorabprüfung von Patenten kommen Sie daher um einen Patentanwalt nicht herum.
Die Erfordernisse bei der Anmeldung von Patenten sind, neben der Neuheit, die erfinderische Tätigkeit und die Klarheit. Das heißt: Die Erfindung muss zum Anmeldezeitpunkt wirklich "neu" sein. Auch hier können Sie in entsprechenden Datenbanken recherchieren. Die Erfahrung zeigt: Sehr oft gibt es das anzumeldende Patent dann doch schon.
Tiefere Recherchen kosten jedoch zum Teil sehr viel Geld. Fakt ist, dass es bei einer Patentanmeldung sehr viel zu beachten gibt. Es kommt bei der Eintragung auf eine gekonnte Formulierung und den Umfang der Erläuterungen zum Patent an. Ein erfahrener Patentanwalt wird Sie in jedem Fall optimal beraten und Ihnen bei der Patentanmeldung helfen. Die Kosten für eine Patentanmeldung über einen Fachanwalt belaufen sich in Deutschland auf ca. 3.000 bis 7.000 Euro. Der Patentschutz ist dann für die Dauer von 20 Jahren gültig.
Was tun bei Schutzrechtsverletzungen?
Für Inhaber von Schutzrechten stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Diese reichen von einer einfachen Berechtigungsanfrage bis zu Abmahnung oder Klage. Alle Mittel haben Vor- und Nachteile. Welches Rechtsmittel Sie erfolgversprechend in Ihrem speziellen Fall anwenden, kann Ihnen am besten ein Spezialanwalt erläutern.
Dennoch gilt: Gerichtsstreitigkeiten sollten immer soweit es geht vermieden werden, denn sie kosten oft nur Geld ohne den gewünschten Erfolg auf ganzer Linie zu gewährleisten. Prüfen Sie daher in jedem Fall, ob sich ein Streit lohnt und ob Sie sich nicht doch gütlich mit dem Gegner einigen können.
Die Amazon Markenregistrierung
Wenn Sie Händler bei Amazon sind, so dürfte folgende Information für Sie von Interesse sein. Amazon bietet Markeninhabern die Möglichkeit, Ihre eigene Marke bei Amazon über die Amazon Brand Registry zu registrieren. Dies hat zwar keine streng rechtliche Relevanz, dafür bekommen Sie alle Schreibrechte für die Produktdetailseiten und können so Ihre Marke bei Amazon gegen Fremdnutzung und betrügerischen Missbrauch absichern. Wie Sie Ihre Marke registrieren, können Sie in unserem Amazon Brand Registry Artikel nachlesen.
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