Seit Mitte August 2026 verschickt Amazon Nachrichten mit dem Betreff „Action Required“ zur Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) Directive. Häufig ist eine Excel-Datei mit ASINs beigefügt. Der Stichtag ist der 27. September 2026. Wer bis dahin nicht handelt, riskiert die Deaktivierung der betroffenen Angebote.

Für Amazon Seller und Amazon Vendoren gilt: Das erledigen Sie nicht an einem Nachmittag, indem Sie ein paar Titel anpassen. Es geht um die Überarbeitung von Listing-Texten, Produktbildern und A+ Content, und zwar in jedem EU-Store einzeln. Das Muster kennen viele schon von der GPSR: Amazon setzt EU-Verbraucherrecht über das Product-Compliance-Dashboard durch und lässt wenig Vorlauf.

Dieser Artikel ist eine praxisnahe Orientierung, keine Rechtsberatung. Er zeigt, was Amazon auf der Detailseite verlangt, wo die Claims tatsächlich zu finden sind und wie Sie den gesamten Katalog systematisch prüfen.

Keine Rechtsberatung

Der Text hilft Seller- und Vendor-Teams bei der operativen Bereinigung. Ob eine konkrete Formulierung auf Ihrem Listing zulässig ist, hängt vom Einzelfall und den Nachweisen ab. Bei rechtlichen Fragen ziehen Sie eine spezialisierte Kanzlei hinzu.

Was Amazon bis zum 27. September verlangt

Amazon beanstandet auf Produktdetailseiten bestimmte Umweltaussagen als Verstöße gegen die ECGT-Richtlinie. Betroffen sind nicht nur grüne Werbeformeln, sondern auch Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit sowie Informationen zu Verbraucherrechten. Amazon nennt unter anderem eco-friendly, environmentally friendly, sustainable materials, climate-neutral und carbon-neutral. Die Liste ist nicht abschließend.

Zwei Fristen laufen parallel:

Bis wannWas Amazon tun kann
15 Tage nach der ersten AufforderungAmazon kann den gesamten Abschnitt entfernen, in dem der Claim steht
27. September 2026Amazon deaktiviert das Listing, wenn der nicht konforme Claim noch live ist

Die Frist von 15 Tagen ersetzt den September-Stichtag nicht. Auch wenn Amazon einen Bullet Point bereits gestrichen hat, müssen Sie weiterhin die Bilder, den A+ Content und die übrigen Stores prüfen.

Die Hilfe-Seite finden Sie in Vendor Central unter Product compliance, Node GWXUPAD32HTM6FNK. Die Hinweise gelten für jeden Store:

Seller sollten parallel das Compliance-Dashboard in Seller Central prüfen. Die ersten Aufforderungen gehen an Vendoren. Die Pflicht gilt für alle, die an Verbraucher in der EU verkaufen, unabhängig vom Firmensitz.

Die ASIN-Liste ist nur der Einstieg

Amazon fügt der Nachricht häufig eine nicht abschließende ASIN-Liste bei. Nach Amazons eigener Beschreibung erfasst sie nur Claims im Listing-Text. Trotzdem müssen Sie auch Claims in Produktbildern und im A+ Content entfernen, und zwar für jeden EU-Store getrennt.

Bei einem Katalog mit einigen hundert ASINs in neun Stores finden sich die riskanten Formulierungen oft nicht im Titel, sondern in Infografiken, Vergleichstabellen, Zertifikats-Badges in den Bildern 2 bis 7 und in A+-Modulen, die sich von Marktplatz zu Marktplatz leicht unterscheiden. Wer nur die in der Excel-Datei aufgeführten ASINs im deutschen Store bereinigt, ist noch nicht fertig.

Amazon berücksichtigt außerdem Claims auf der physischen Verpackung, einschließlich Etiketten, Beilegern und Drucksachen. Für das aktuelle Angebot zählt zunächst, was der Kunde auf der Detailseite sieht. Die Verpackung im FBA-Karton ist ein separates Thema. Eine Anpassung der Verpackung macht das Listing nicht konform, wenn im Titel und in A+ weiterhin „sustainable“ steht.

Online-Listings haben keine Altbestandsschonfrist

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden im CPC-Netzwerk stellen klar: Für bereits produzierte Ware gibt es keine Ausnahme. Händler müssen ihre B2C-Kommunikation bis zum 27. September 2026 anpassen. Bei physischer Verpackung können Aufkleber oder zusätzliche Informationen an der Verkaufsstelle ausreichen. Die Behörden erwarten ausdrücklich, dass Sie Aussagen in Ihren Online-Angeboten aktualisieren. Amazons Produktdetailseiten fallen darunter.

Zwei Schienen: löschen oder belegen

Die erste Amazon-Aufforderung klingt nach einer einfachen Löschaktion. Die Vendor-Central-Hilfe beschreibt jedoch einen Compliance-Prozess, der eher dem bekannten GPSR-Prozess als einer reinen Textkorrektur ähnelt.

Betroffene ASINs sind auf der Product-Compliance-Seite mit ECGT und dem jeweiligen Claim-Typ gekennzeichnet, etwa „generic green claims“ oder „recyclability claims“. Von dort aus gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Verbotene Claims müssen aus dem Listing entfernt werden. Amazon verweist dafür auf Edit product details und auf die Product-Compliance-Seite.
  2. Belegpflichtige Claims dürfen stehen bleiben, wenn Sie die erforderlichen Nachweise hochladen. Fehlt der Nachweis, muss der Claim entfernt werden.

Für bestehende Listings laden Sie Nachweise über dieselben Compliance-Media-Attribute hoch, die viele Teams schon von der GPSR kennen:

  • Compliance media content type: Dokumenttyp aus dem Dropdown. Welche Unterlagen Amazon für Umweltaussagen akzeptiert, steht auf der Hilfe-Seite About product documents.
  • Compliance media language: Hauptsprache des Dokuments. Auf Anfrage müssen Sie es in einer offiziellen EU-Sprache liefern können.
  • Compliance media source location: ein Direkt-Download-Link, kein Link, der lediglich eine Vorschau im Browser öffnet.

Das gilt für jeden EU-Store getrennt. Neue Listings sollten verbotene Claims gar nicht erst enthalten. Wer einen belegpflichtigen Claim setzen will, muss die Unterlage mitliefern.

Reseller ohne eigene Testdaten sollten die Unterlagen beim Lieferanten anfordern. Amazon erwartet das. Wer ein Produkt dauerhaft nicht mehr anbieten will, markiert es in Vendor Central als dauerhaft nicht verfügbar oder wendet sich, sofern gebucht, an den Amazon Vendor Services Priority Support.

Das Compliance-Dashboard in Vendor Central ist auch für diesen Prozess der zentrale Einstieg.

Welche Claims Amazon beanstandet

Amazon unterteilt Umweltaussagen in Claims, die unter allen Umständen verboten sind, und Claims, die nur mit Nachweis erlaubt sind. Die Beispiele stammen aus der Vendor-Central-Hilfe.

Immer verboten

Claim-TypBeispieleWas Amazon nicht akzeptiert
Generische Umweltaussageneco-friendly, green, sustainable, environmentally friendly, nature’s friend, climate-friendlyvage Marketingfloskeln ohne nachweisbare, anerkannte herausragende Umweltleistung
Neutralität nur über Offsetclimate-neutral, carbon-neutral, net zero allein über KompensationKompensation senkt die Emissionen des Produkts nicht
Pflicht als USP„frei von [in der EU bereits verbotenem Stoff]“gesetzliche Pflicht als Umweltvorteil verkaufen
Unbelegte Zukunftszielecarbon neutral by 2030ohne öffentlichen Plan, Ressourcen, unabhängige Prüfung und veröffentlichte Ergebnisse
Teilaspekt als Ganzes„sustainable“, weil nur die Verpackung recycelt isteinen Umweltvorteil eines einzelnen Bestandteils auf das gesamte Produkt oder die ganze Firma übertragen
Vergleich ohne Methode„umweltfreundlicher als …“ohne genannte Vergleichsprodukte, Methode und Aktualisierungsprozess
Irrelevante VorteileNutzen, der nicht aus dem Produkt folgtVorteil, den vergleichbare Produkte sowieso haben
Selbst gemachte Siegeleigene Nachhaltigkeits-Badges auf Bild oder A+ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Stelle

Erlaubt, wenn belegt

Claim-TypBeispieleWas Amazon erwartet
Haltbarkeit und Reparaturbuilt to last, durable design, repairablenachvollziehbare Testdaten oder anerkanntes Verfahren. „Long lasting“ ohne Beleg ist verboten. Ein nicht reparierbares Produkt darf nicht als reparierbar dargestellt werden.
Energieeffizienzenergy saving, low energy consumptionanerkannte Norm oder Zahlen, etwa Energieklasse A. „Energy efficient“ ohne Standard ist verboten.
Recyclingfähigkeitfully recyclable, upcycled, designed for recyclingNachweis zum Material und zur Recycling-Infrastruktur im jeweiligen EU-Markt.
Bioabbau und biobasiertcompostable, plant-based, bio-basedBedingungen plus Testdaten. „Biodegradable“ allein gilt als generischer Claim.
PFAS-freifree from PFAS, no forever chemicals, PFOA-freeLaborbeleg.
CO₂-Fußabdruckcarbon-free, climate net zero, low carbon, reduced carbon footprintunabhängig geprüfte Lifecycle-Daten und eine für Laien verständliche Methode. Kompensationszertifikate reichen für Neutralitäts-Claims nicht aus.

Bei Produkten mit Software-Komponenten kommen Offenlegungspflichten hinzu: Sie dürfen negative Folgen von Updates nicht verschweigen und optionale Feature-Updates nicht als notwendig darstellen.

Als Nachweis akzeptiert Amazon unter anderem das EU-Umweltzeichen, anerkannte ISO-14024-Typ-I-Zeichen wie Blauer Engel, Nordic Swan, Austrian Ecolabel oder Milieukeur sowie eine nachweislich herausragende Umweltleistung nach EU-Recht. Der Nachweis muss zum Claim passen. Ein Ecolabel ohne Bioabbau-Kriterium reicht für „biodegradable“ nicht aus.

Nicht jede grüne Formulierung muss weg

Amazon nennt konkrete Wörter, die entfernt werden sollen. Für die Praxis bedeutet das: Allgemeine Aussagen wie „klimafreundliche Verpackung“ sind riskant. Die Angabe „100 % der Energie für diese Verpackung stammt aus erneuerbaren Quellen“ kann stehen bleiben, wenn sie wahr ist und klar auf demselben Listing steht, nicht nur in einem PDF oder im Brand Store. „Nachhaltig“ ist problematischer: Diese Aussage dürfen Sie nicht allein mit einem Umweltzeichen begründen. Details finden Sie in der FAQ der Europäischen Kommission zur ECGT-Richtlinie.

Das Climate Pledge Friendly Badge ist kein Freibrief. Anerkannte Zertifikate hinter dem Badge können eine Aussage stützen. Selbst gemachte Siegel in Bildern oder A+ sind unter ECGT verboten. Prüfen Sie deshalb auch CPF-Badges, die Sie selbst in Produktbilder eingefügt haben.

Wo die Claims auf der Detailseite sitzen

Amazon prüft die Seite als Ganzes. In der Praxis finden sich relevante Claims häufig an diesen Stellen:

  • Produkttitel, einschließlich Marken- oder Produktnamen mit „Eco“, „Green“ oder „Natural“, wenn der Kunde darin eine Umweltbotschaft liest
  • Bullet Points
  • Produktbeschreibung
  • Backend-Suchbegriffe, soweit sie auf der Detailseite oder in der Suche als Claim sichtbar werden
  • Produktbilder, Infografiken, Icons und Blattmotive neben Textpassagen
  • A+ Content und A+ Premium, inklusive Vergleichstabellen
  • Brand Story und Store-Module, die Amazon auf der Detailseite einblendet

Jedes dieser Felder muss in jedem Store separat geprüft werden. Ein bereinigtes DE-Listing gilt nicht automatisch für FR, IT oder PL.

Den Katalog mit dem AMALYTIX AI-Agenten abarbeiten

Genau hier lohnt sich der AMALYTIX AI-Agent. Für diese Aufgabe gibt es einen eigenen Skill. Der Agent weiß also schon, was zu tun ist. Sie müssen ihn nicht von Grund auf briefen.

Er prüft Listing-Texte und A+ Content in Ihrem Katalog, markiert Formulierungen, die ein Listing gefährden, schlägt konforme Alternativen vor und überträgt die freigegebenen Änderungen in Seller oder Vendor Central.

Welche Aussagen sich belegen lassen, entscheidet weiterhin Ihr Team. Der Agent nimmt Ihnen die Suche nach kritischen Stellen ab, sodass Sie nicht tausend Detailseiten durchgehen müssen.

Der Workflow in der Praxis

So sieht der Ablauf im Chat mit dem AMALYTIX AI-Agenten aus:

Prüfe meinen Katalog auf ECGT.
AMALYTIX AI-Agentprüft 412 ASINs in 9 Marktplätzen…

Die Entscheidung bleibt bewusst bei Ihrem Team: Ohne Ihre Freigabe wird nichts veröffentlicht.

Tausend Detailseiten oder ein Prompt

AMALYTIX bündelt Listing-Text, Bilder, A+ und alle Marktplätze in einer Oberfläche. Der AMALYTIX AI-Agent findet die kritischen Formulierungen und überträgt Ihre Freigaben an Amazon. Jetzt 14 Tage kostenlos testen

Fazit

Amazon setzt ECGT ähnlich wie zuvor die GPSR über Product Compliance durch und droht bei Verstößen mit der Deaktivierung. Der 27. September 2026 ist der harte Stichtag. Schon vorher kann Amazon Textblöcke streichen.

Die ASIN-Liste ist nur der Einstieg, nicht das gesamte Arbeitsprogramm. Listing-Text, Bilder und A+ in jedem EU-Store gehören dazu. Manche Aussagen müssen entfernt werden, andere dürfen mit Nachweis bleiben. Wer nur Wörter löscht und die Unterlagen nicht hochlädt, übersieht den zweiten Teil der Aufgabe.

Häufige Fragen zur ECGT-Richtlinie auf Amazon

Ich habe keine Aufforderung von Amazon bekommen. Muss ich trotzdem etwas tun?

Ja. Amazons ASIN-Liste ist nicht vollständig, und für Seller gilt dieselbe Pflicht im Compliance-Dashboard. Die Richtlinie gilt ab dem 27. September 2026 für Angebote an Verbraucher in der EU. Prüfen Sie Product Compliance und Ihren Katalog, bevor Amazon den ersten Claim selbst entfernt.

Reicht es, ein paar Wörter im deutschen Titel zu streichen?

Nein. Amazons Liste deckt nur Listing-Text ab und ist nicht abschließend. Bilder, A+ und jeder weitere EU-Store gehören dazu. Amazon kann den Abschnitt mit dem Claim schon innerhalb von 15 Tagen entfernen und das Listing am 27. September deaktivieren.

Darf Climate Pledge Friendly auf dem Listing bleiben?

Das Programm ist nicht dasselbe wie ECGT. Ein anerkanntes Drittzertifikat hinter dem Badge kann eine Aussage stützen. Ein selbst gestaltetes Nachhaltigkeits-Siegel in einem Bild oder in A+ ist unter ECGT verboten. Prüfen Sie, welches Zertifikat wirklich hinter dem Badge steht und ob der umgebende Text noch generische Claims enthält.

Was ist der Unterschied zwischen ECGT und der Green Claims Directive?

Amazon setzt die ECGT-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) durch. Sie gilt ab dem 27. September 2026. Die Green Claims Directive ist ein anderes, nicht in Kraft getretenes Vorhaben. Für Ihr Listing zählt, was Amazon in Product Compliance und in der Vendor-Central-Hilfe verlangt.

Ich bin Reseller und habe keine Testdaten. Was jetzt?

Amazon erwartet, dass Sie die Unterlagen beim Lieferanten anfordern. Fehlen sie, müssen die Claims aus dem Listing entfernt werden. Wenn Sie das Produkt nicht mehr anbieten wollen, setzen Sie es in Vendor Central auf dauerhaft nicht verfügbar. Die Verantwortung für die Detailseite bleibt bei Ihnen.

Gilt das auch für Seller, nicht nur für Vendoren?

Ja. Die ersten Aufforderungen gehen an Vendor Central, ECGT gilt aber für alle, die an EU-Verbraucher verkaufen. Seller sollten Account Health, Product Compliance und dieselben Claim-Typen prüfen wie Vendoren.

AMALYTIX als bevorzugte Quelle für Amazon-News bei Google hinterlegen

Google zeigt Ihnen unsere Beiträge dann bevorzugt in Top Stories und AI-Antworten.

Hinzufügen

Newsletter abonnieren

Erhalten Sie die neuesten Amazon-Tipps und Updates direkt in Ihr Postfach.

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung .

Bereit für mehr Erfolg auf Amazon?

Starten Sie jetzt mit AMALYTIX und optimieren Sie Ihr Amazon-Business.